(1) Gesetzliche Grundlage der Nachlassverwaltung:
Die Form der Nachlassverwaltung wird grundsätzlich im BGB § 1975 geregelt. Im Rahmen der sogenannten Nachlasspflegschaft wird durch den Nachlassverwalter, der meistens bei unübersichtlichen Nachlass vom Nachlassgericht eingesetzt wird, die Bedienung der Gläubiger und Erben vorgenommen. Der Nachlassverwalter kann aber auch durch den Erblasser oder den Erben bestellt werden.
(2)Digitale Nachlassverwaltung
Der digitale Nachlassverwalter des vilonga wird durch den Erblasser "berufen" und basiert auf dem Prinzip, dass er einer Erbsache einen oder mehrere Erben zuordnet.
Bei der Erbsache handelt es sich auf dem Vilonga um den Digitalen Nachlass : Digitale Dokumente, Nachrichten oder Internetkonten, auf die der Erbe nach dem Tod des Erblassers Zugriff erhält. Eine Checkliste zum Digitalen Nachlass befindet sich unter Downloads.
Zudem kann der Erblasser eigene Vertrauensperson oder Notare für die Nachlassverwaltung hinterlegen. Als Nachlassverwalter vertreten sie im Ernstfall ihre dokumentierten Interessen oder kümmern sich um ihre Anweisungen für das Geschehen nach dem Tod.
Damit Sie den richtigen Nachlassverwalter oder Notar finden, steht Ihnen eine umfangreiche Adressen-Datenbank von Dienstleistern zur Verfügung.
Digitale Nachlassverwalter auf dieser Plattform:
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