Nach dem Tod gehen die Rechte und Pflichten des Erblassers an die Erben über. Dazu gehören z. B. die Kündigung von Versicherungen, Zeitungs-/Zeitschriftenabonnements, Mietvertrag etc. Deshalb sollte eine Wohnungsauflösung oder auch Haushaltsauflösung möglichst zeitnah stattfinden, um die Kosten gering zu halten.
Bestattungsunternehmen können auf Wunsch der Erben auch den Haushalt auflösen bzw. Behördengänge erledigen. Weiterhin findet man in den Gelben Seiten oder im Internet Firmen vor Ort, die sich um eine Haushaltsauflösung kümmern. Es ist sinnvoll, sich von mehreren Firmen Angebote für die Haushaltsauflösung einzuholen, um einen Preisvergleich zu erhalten.
Das Geld, dass durch den Verkauf von Gegenständen aus Haus/Wohnung eingenommen wird, fließt in die Erbmasse mit ein und wird in den Erbschein übernommen.
Was sind die übliche Formalitäten, die zu erledigen sind:
Vorgehensweise bei der Wohnungsauflösung:
Auf dieser Plattform: