Der Bestatter kümmert sich in der Regel um alle Aufgaben, die mit einer Bestattung verbunden sind. Falls die Angehörigen es wünschen, kann sich der Bestatter auch um alle Formalitäten kümmern, die durch den Trauerfall entstehen.
Der Bestatter überführt zuerst den Toten vom Sterbeort (Pflegeheim, Wohnort, Krankenhaus, Unfallstelle) in das Bestattungsinstitut. Hier findet die hygienische Grundversorgung (waschen und ankleiden) statt. Dabei können die Hinterbliebenen entscheiden, ob der Tote in der eigenen Kleidung oder mit dem Totentalar (eine Art Nachthemd, die die Oberseite des Toten bedeckt) eingekleidet werden soll. Falls gewünscht kann der Tote jetzt im Bestattungsinstitut (oder in der Friedhofskapelle) aufgebahrt werden. Danach findet die Überführung auf den Friedhof/Kirche/Kapelle statt. Bei der Feuerbestattung wird der Tote ins Krematorium überführt.
Nach Absprache mit den Hinterbliebenen, gehören auch Aufgaben, wie das Besorgen der Sterbeurkunde beim Standesamt, Beantragen einer Grabstelle beim Friedhof, Beauftragen eines Geistlichen oder Trauerredners wegen der Trauerfeier, Aufgeben einer Todesanzeige in der Presse, Veranlassen des Drucks von Trauerbrief, Totenzettel, Parte-zettel, zu den Pflichten des Bestatters.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. fasst die Leistungen eines qualifizierten Bestatters wie folgt zusammen:
Ein Bestatter
Die Aufgaben des Bestatters sind somit nicht nur vielfältig, es müssen auch für jede Beisetzung die beteiligten Dienstleister zeitgenau koordiniert werden. Bildlich würde das einem Verkehrsnetz gleichen, bei dem jeder Dienstleister eine Strecke verantwortet und den Fahrplan seiner Züge auf die anderen Strecken und Züge abstimmen muss.
Die Ausbildung zum Bestatter
erhält man am Bundesausbildungszentrum der Bestatter im unterfränkischen Münnerstadt. Es wurde im Februar 2005 zur Durchführung der überbetrieblichen Schulung und weiterer Fortbildungsmaßnahmen für Bestatter eröffnet.
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