Das Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ist verfassungswidrig und damit nichtig. Die Richter am Bundesverfassungsgericht urteilten: Paragraf 217 Strafgesetzbuch verstößt gegen das Grundgesetz. Schwerkranke Patienten, Ärzte und Sterbehilfe-Vereine hatten sich gegen die Verbotsnorm gewehrt und Verfassungsbeschwerden eingelegt.
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