Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Bundestag die Ehe für alle beschlossen. Konkret heißt das, dass der Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergänzt wird. Künftig können auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen. Seit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 durften sie sich nur verpartnern, nicht heiraten. Nach und nach wurden rechtliche Hürden abgebaut. So können eingetragene Lebenspartner seit 2013 vom Ehegattensplitting profitieren. Der Beschluss des Bundestags gilt als letzter Schritt zur völligen Gleichstellung. Bereits Verpartnerte können beim Standesamt erklären, dass sie künftig Eheleute sein möchten. Die Gesetzesänderung hat vor allem Auswirkungen auf Adoptionen. Bisher durfte nur ein Lebenspartner ein Kind adoptieren. Der andere durfte das adoptierte Kind seines Partners adoptieren. Künftig darf das Ehepaar gemeinsam ein Kind adoptieren.
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