Täglich werden Menschen im Internet bloßgestellt, Lügen verbreitet oder rufschädigende Fotos online gestellt. Die Betroffenen können vom Täter die Löschung fordern, wenn der Beitrag ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Ein Anwalt kann der Forderung ordentlich Nachdruck verleihen. Aber wer kommt für die Kosten auf? Spezielle Rechtsschutzversicherungen versprechen Hilfe bei Internetärger. Drei Angebote sind derzeit auf dem Markt. Wir haben sie geprüft.
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