Auch gleichgeschlechtliche Partner können gemeinsam Vormund für ein Pflegekind sein. Zwei Frauen, die einen zehnjährigen Jungen großziehen, haben sich dieses Recht erstritten. Der Beschluss des Amtsgerichts München (Az. 551 F 7061/12 RE) gilt als wegweisend, weil es sich darin auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2013 bezieht, das gleichgeschlechtlichen Partnern die Adoption erlaubt.
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