Kinder und Jugendliche können Rehaleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, wenn sie schwer erkrankt sind. Dies gilt auch für Kinder, die psychisch krank sind oder nach einem Krankenhausaufenthalt eine Heilbehandlung benötigen. Nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung wissen viele Eltern nicht, dass es diese Möglichkeit gibt.
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