Jeder, der gesetzlich rentenversichert ist, hat Anspruch auf Auskunft und Beratung. So steht es im Sozialgesetzbuch. Die Deutsche Rentenversicherung ist verpflichtet, so zu beraten, dass jeder Versicherte seinen Rentenanspruch voll ausschöpfen kann. Dafür gibt es bundesweit rund 200 Auskunfts- und Beratungsstellen. Die Experten von Finanztest haben sich beraten lassen und sich die Arbeit einiger Berater angeschaut.
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